Die Abnahme von Bauleistungen ist ein wesentlicher rechtlich relevanter Vorgang beim Abschluss von Bauleistungen. Sie erklären durch die Abnahme, dass das Bauwerk den vertraglich zugesagten Eigenschaften entspricht und frei von wesentlichen Mängeln ist. Die Beweislastumkehr tritt ein. Das heißt: wenn sie nachträglich Mängel feststellen, müssen Sie dem Bauunternehmer nachweisen, dass seine Leistung mangelbehaftet ist. Hätten Sie Mängel bereits während der Bauzeit entdeckt oder bei der Abnahme erkannt und gerügt, läge die Beweislast beim Bauunternehmen. Eine für Sie deutlich bessere Option!

Bei der Abnahme müssen Sie sich eventuelle Ansprüche aus Terminüberschreitung, Vertragsstrafen und ggf. Restleistungen ausdrücklich vorbehalten, da diese sonst verloren gehen. Auf die formal korrekte Abnahme kommt es an. Nutzen Sie unsere Erfahrung - wir bieten Ihnen neben der laufenden Qualitätssicherung auch die Abnahmebegleitung als Einzelleistung. 

Denken Sie rechtzeitig über Qualitätssicherungsmaßnahmen nach! Sie sparen viel Geld und Ihre Nerven werden geschont!